Welche Abschlüsse sind an der SGS erreichbar?
Allgemeine Hochschulreife
Mit dem Bestehen der Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife erworben. Sie berechtigt zum Studium an einer Hochschule und öffnet zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.
Schulischer Teil der Fachhochschulreife
Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem Abitur verlassen, können bei entsprechenden Leistungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Dies ist frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase möglich. Die zugrunde gelegten Leistungen müssen in zwei aufeinander folgenden aufsteigenden Halbjahren erbracht worden sein.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird gemäß der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ von den Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt.
Die (volle) Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn zusätzlich zum schulischen Teil der Fachhochschulreife eine Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht beziehungsweise ein einjähriges gelenktes Praktikum nachgewiesen wird. Auch diese wird von den Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt.
Infos zur Oberstufe
In unserer Power-Point-Präsentation stellen wir unsere Oberstufe vor:
Weitere Informationen zur gymnasialen Oberstufe (LAND NRW) finden Sie unter:
https://xn--broschren-v9a.nrw/gymnasiale-oberstufe/